Abstract
Die in den vergangenen Monaten auf den Weg gebrachten Initiativen zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Deutschland betonen den grundsätzlichen Stellenwert der Schwangerenberatung vor und nach Pränataldiagnostik und damit auch die Bedeutung der Entscheidung der Schwangeren. Vorstellbar und zum Teil auch bereits eingerichtet sind darüber hinaus Beratungsstrukturen für die in einen Abbruch involvierten Ärzte. Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen von Beratung für die Schwangere wie auch für die beteiligten Ärzte bei (späten) Schwangerschaftsabbrüchen. Die umfassende Beratung der Schwangeren kann sowohl der Sicherung selbstbestimmter Entscheidungen als auch dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen. Die hypothetisch-stellvertretenden Entscheidungen der zur Arztberatung eingerichteten Kommissionen aber lassen nicht nur Zweifel an ihrer Legitimation, sondern ebenso an dem grundsätzlichen Umgang mit der medizinischen Indikation aufkommen. Gesetzesinitiativen in diesem Bereich müssen sich deshalb auch mit der medizinischen Indikation befassen, wenn eine umfassende und konsequente Regelung angestrebt wird