Abstract
Für den frühen Meinong gilt das „Prinzip der Relativität des Werts": Werte sind nicht Eigenschaften von Gegenständen, sondern subjektive Gefühlsantworten auf solche Eigenschaften. Dabei ist es nicht so sehr der einzelne Gefühlsakt, sondern die ihm zugrundeliegende Gefühlsdisposition des Individuums oder sogar der Gemeinschaft, welche den Wert von etwas ausmacht. Die Beziehung der Gefühlsdisposition zum Objekt wird durch das darauf bezügUche Urteil vermittelt. Sofern Meinong im Lauf seiner Entwicklung nicht das Objekt, sondern das Objektiv als den eigentlichen Urteilsgegenstand herausstellt, bedarf weniger der subjektive und relative Ansatz seiner Werttheorie einer Revision, sondern ist diese als Lehre von den Werten als Sachverhaltselementen weiter auszubauen.