Die Geschichte, das Recht und der Staat als "Zweite Natur". Zu Schellings politischer Philosophie

Zeitschrift für Philosophische Forschung 55 (2):167 - 195 (2001)
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Abstract

Das Politische – Recht und Staat – hat bei Schelling keinen leicht identifizierbaren Ort. Er hat von der Idee des Rechts als des Korrektivs und Regulativs der Freiheit nie Abstand genommen, doch was den Staat betrifft, spielen bei ihm Gründe für die geschichtliche Notwendigkeit staatlicher Ordnung und ein starker Anti-Etatismus zusammen. Schelling hat das Politische in einer allgemeinen Theorie der Geschichtlichkeit verortet: Geschichte ist von Anbeginn Geschichte der Freiheit; sie erfüllt sich in der Verwirklichung von Individualität. In der folgenden Untersuchung soll gezeigt werden: Schelling ist ein radikaler analytischer Denker der Geschichtlichkeit der Menschen; die in der Perspektive der Freiheit als des ‘Vermögens des Guten und des Bösen’ verstandene Geschichtlichkeit gibt die möglichen Orte von Recht und Staat an; unter den Philosophen des 19. Jahrhunderts ist es gerade Schelling, von dessen Denken aus heute neu über Recht und Staat nachgedacht werden kann: Er gibt gute Gründe für die Geltung des Rechts und für die Notwendigkeit des Staats, vermeidet aber alle materialen ethischen Normierungen der Rechtsidee und der Staatsfunktion; deshalb ist seine Rechts- und Staatskonzeption für moderne pluralistische Gesellschaften von Interesse

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