Abstract
Das Satzfragment ›Rechtswissenschaft als Sozialwissenschaft‹ stammt aus einem Zusammenhang, in dem es um die Wissenschaftlichkeit und den Wissenschaftscharakter der Rechtswissenschaft, genauer um folgende Fragen geht: ist die Rechtswissenschaft überhaupt eine Wissenschaft? Wenn ja, um welche Art von Wissenschaft handelt es sich dabei? Ist die Rechtswissenschaft eine Sozialwissenschaft oder sollte sie – um überhaupt wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen – als Sozialwissenschaft betrieben werden?