Abstract
Zusammenfassung. In der Auseinandersetzung um die Frage, ob aktive Sterbehilfe mit dem ärztlichen Ethos vereinbar ist, werden häufig deskriptive Unterscheidungen wie Tun vs. Unterlassen, aktiv vs. passiv oder auch intendieren vs. in Kauf nehmen benutzt, um eine kategorische moralische Differenz zwischen Töten und Sterbenlassen auszuweisen. Als zusätzliche Schwierigkeit erweist sich dabei zum einen, daß zentrale Begriffe zwischen einer deskriptiven und einer ethischen Bedeutung changieren, und zum anderen, daß die Kennzeichnung des Problems (z.B. Sterbehilfe) selbst ethisch nicht neutral ist. Nach der Entwicklung einer ethisch neutralen Problemstellung werden kategorische Argumente gegen die ethische Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe diskutiert und verworfen. Anschließend werden Begründungen diskutiert, die mittels intrinsischer oder extrinsischer Situationsmerkmale eine ethische Unzulässigkeit aktiver Sterbehilfe aufzuweisen versuchen. Dabei zeigt sich, daß graduelle ethische Unterschiede zwischen passiver, indirekt und direkt aktiver Sterbehilfe begründbar sind, die ein jeweils höheres Maß an Rechtfertigungsgründen erfordern.