Abstract
Als Begleittiere können die Tiere aufgefasst werden, die im Unterschied zum Heimtier eine bestimmte Funktion für den Menschen erfüllen und zumindest auch dieser Funktion wegen gehalten werden; von Nutztieren sind sie dadurch unterschieden, dass dieser Nutzen nicht auf einen materiellen Ertrag ihres Körpers abzielt. Für die meisten Begleittiere lässt sich dieser Nutzen im weitesten Sinn als eine Form von ›Arbeit‹ verstehen. Mit dem Begriff ›Begleittier‹ »soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass [...] bestimmte Tiere über ihre Heimtiereigenschaft hinaus noch eine wichtige Rolle als Begleiter bei beruflichen Aktivitäten, als Helfer und in der Freizeit spielen [...]. Wichtige Beispiele [...] sind Wach-, Spür- und Rettungshunde, Blindenführhunde sowie Jagdhunde«. Tiere finden sich in einer großen Vielfalt solcher ›helfenden‹ Funktionen, die sie in der Lebenswelt des Menschen zu dessen Vorteil übernehmen.