Human Genome Research And The Law: The Ethical Basis Of International Regulation

Jahrbuch für Recht Und Ethik 7 (1999)
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Abstract

Dieser Beitrag geht von dem Standpunkt aus, daß das menschliche Genom nicht als Privateigentum der jeweils betroffenen Person, sondern als Gemeingut der Menschheit anzusehen ist. Es wird weiter dargestellt, daß die Genomforschung selbst sowie die Anwendung der durch sie entwickelten Handlungsmöglichkeiten sowohl positive als auch negative Aspekte hat. Angesichts ihres Potentials zum Guten wäre es jedoch verfehlt, aufgrund von meist religiös basierten oder kurzsichtigen tutioristischen Bedenken, die nur auf die Möglichkeit eines Mißbrauchs des so erworbenen Wissens ausgerichtet sind, die Forschung selbst oder die Weiterentwicklung und Anwendung des errungenen Wissens vollständig zu unterbinden. Andererseits wäre es jedoch auch verfehlt, auf die Einsicht und den guten Willen der Forscher allein zu bauen, oder gar die Forschung und die Entwicklung des damit verbundenen Wissenstransfers sich selbst steuern zu lassen, da ein solcher Standpunkt das Erbgut der Menschheit der Willkür eines unkontrollierbaren Prozesses aussetzen würde, der allzu leicht den skrupellosen Interessen einer voreingenommenen und nur am eigenen Vorteil interessierten Minderheit anheim fallen könnte. Es wäre daher angemessen, der Forschung klare Grenzen zu setzen und den Wissenstransfer durch entsprechende Regeln strengen Kontrollen zu unterwerfen. Es gäbe hierbei verschiedene Möglichkeiten, angemessene Regeln zu entwickeln und Kontrollen einzuschalten: z.B. durch die koordinierte Entwicklung diesbezüglicher nationaler Gesetze, deren Einhaltung dann den jeweiligen Ländern als nationale Pflicht zukommen würde; durch das Abschließen von internationalen Abkommen, deren Einhaltung von internationalen Gremien überprüft werden könnte; durch die Entwicklung angemessener Regeln seitens der internationalen wissenschaftlichen und medizinischen Gemeinschaft, welche dann die Einhaltung dieser Regeln als Bedingung zur Teilnahme am internationalen wissenschaftlichen Austausch machen könnte; usw. Der vorliegende Beitrag unterwirft diese und ähnliche Vorschläge einer kurzen kritischen Analyse und gelangt zu dem Schluß, daß Regulierung und Kontrolle nur insoweit vertretbar sind, als sie auf ethische Grundprinzipien zurückgeführt werden können und damit auf ethischer Basis beruhen. Die diesbezüglichen ethischen Grundprinzipien werden identifiziert und auf die vorliegende Problematik angewandt. Ferner wird der Schluß nahegelegt, daß eine ethisch basierte Regulierung allein nicht zur angemessenen Kontrolle genügt, sondern daß es auch einer international akkreditierten Instanz bedarf, welche über genügend Mittel verfügt, um die Befolgung dieser ethisch basierten Regeln zu überprüfen und, falls erforderlich, durch angemessene Maßnahmen zu erzwingen

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