Abstract
Ohne Zweifel ergänzte Fichte das Denken Kants hinsichtlich des pathologischen und rein praktischen Willens mit dessen äußeren und inneren Motiven bzw. Triebfedern, denn ein guter Wille wäre nicht nur ein praktischer Wille ohne sinnliches Begehren, sondern ein Tun, welches niemals irgendein Ertragen im Sinne von Passivität darstellt, weil Selbstsetzung und »aktive« Selbstbestimmung zusammenfallen. Gut wäre dann nur jene Faktizität, wo das wissend wollende Subjekt jeweils vollständig präsent ist, denn dadurch wäre sein Tun auch gleichzeitig wahr im Sinne der höchsten Vernunft der Wissenschaftslehre. In dieser Hinsicht muß daher das Nichthandeln bei Fichte als das Böse selbst auftreten, was dann zur Frage des gemeinsamen Handelns im intersubjektiven Sinne sowie zum rechtlich staatlichen Handeln überleitet. Das Nichtich, da es kein getrennter Bereich des Ich ist, sondern eine primordiale Bedingung desselben darstellt, ist die Natur im Menschen, welche für Fichte mit dem vielfach Sinnlichen zusammenfällt und vom Ich dem Wissen und Wollen angeglichen werden muß. Denn sinnliche Vielfalt bedeutet nicht nur Objektsein auf der Naturebene, sondern aus der Sicht des Menschen auch Verweigerung und Übertretung, wobei die materielle Trägheit der Naturgegenstände bei Fichte zur ethischen Trägheit als Quelle aller Laster wird, wie er unter anderem in den »Vorlesungen über die Bestimmung des Gelehrten« von 1794 ausführt.