Abstract
Recht und Medizin lassen sich zumindest in zwei verschiedenen Hinsichten zueinander in Beziehung setzen. Zum einen, wenn die beiden Bereiche im Hinblick auf ihr wissenschaftliches Vorgehen miteinander verglichen werden; dies ist gewissermaßen die wissenschaftstheoretische Perspektive. Zum anderen ist das Recht einer der wichtigsten Faktoren, die der Durchführung medizinischer Aktivitäten Grenzen setzen. Dazu fragt sich insbesondere, wie weit das Recht bei seiner Begrenzungsfunktion gehen darf und welche Kriterien dabei im Vordergrund stehen.