Abstract
Diese Stelle macht deutlich, dass schon die römischen Juristen Wert darauf gelegt haben, dass bei der Interpretation von juristisch relevanten Texten logische Zusammenhänge eine Rolle spielen können. In der hier zitierten Passage geht es um die auf den ersten Blick unkomplizierte Frage, wie man das Wort ›oder‹ verstehen kann, das etwa in Gesetzestexten, Testamenten, Verträgen oder anderen Rechtstexten Verwendung findet. Dabei stellt sich heraus, dass das Wort ›oder‹ zumindest drei voneinander zu unterscheidende Bedeutungen haben kann, wenn es zwischen zwei Begriffen bzw. Aussagen steht: ›entweder das eine oder das andere‹; ›das eine oder das andere oder beides‹; ›das eine oder das andere oder beides nicht‹.