Abstract
ZusammenfassungEine der deutschen Krankenhausketten versucht, ihr Geschäftsmodell u. a. auf Elemente der Kantschen Moralphilosophie zu stützen. In den Dienstverträgen der führenden Manager werden Verhaltensnormen spezifiziert, und es wird auf den kategorischen Imperativ Bezug genommen. Frage ist, ob dies mit der Kantschen Ethik vereinbar ist, und ob es sich dazu eignet, moralischen Anforderungen an Krankenhäuser besser gerecht zu werden. Eine Analyse der einschlägigen Texte zeigt, dass Kants kategorischer Imperativ mit der Goldenen Regel gleichgesetzt wird, wogegen Kant sich ausdrücklich gewehrt hat. Die Goldene Regel wird außerdem entstellt. Dass der kategorische Imperativ nicht nur Achtungs-, sondern auch Fürsorgepflichten normiert, wird übersehen. Es bleibt offen, ob aus der Kantschen Ethik nicht doch Folgerungen für die Krankenhausorganisation zu ziehen sind, der hier kritisierte Versuch ist jedoch missglückt, weil – ganz abgesehen von den Anwendungsproblemen – schon die Kantschen Konzepte missverstanden wurden. Immerhin zeigt der Versuch, dass es im Management ein Bewusstsein für die Wichtigkeit moralischer Vorgaben im Krankenhaus gibt.