Abstract
Um gängigen Missverständnissen, die der Begriff „Ethikkommission“ mit sich bringt, entgegenzuwirken, schlägt der Autor Heinrichs vor, die Kommissionen stattdessen in „Patientenschutzkommissionen“ umzubenennen. Um der Hauptaufgabe des Probandenschutzes gerecht zu werden, sollten Ethikkommissionen die Aufklärungs- und Einwilligungsprozedur überprüfen, die Risiken und Belastungen der Probanden einschätzen und Gerechtigkeit im Hinblick auf Rekrutierung und Auswahl gewährleisten. Heinrichs verwirft die Lösung, Ethikkommissionen als reine Rechtsanwendungsbehörden zu verstehen, da Prozesse ethischer Bewertung unumgänglich seien.