Abstract
Zwei Passagen in der Kritik der reinen Vernunft, die eine im „Dialektik“-Teil und die andere in der „Methodenlehre“, sind häufig als einander widersprechend und zuweilen deshalb als aus verschiedenen Entwicklungsphasen stammende und von Kant für das veröffentlichte Werk zusammengestückelte Denkflicken angesehen worden. Im „Kanon“-Kapitel der „Methodenlehre“ heißt es, „für die Vernunft im praktischen Gebrauch“ könne man die „Frage wegen der transscendentalen Freiheit […] als ganz gleichgültig bei Seite setzen“. Diese Passage entstammt angeblich einer früheren Entwicklungsphase, in der Kant noch nicht zu der „kritischen“ Einsicht gelangt war, wie sie sich im „Dialektik“-Teil niederschlage. Dort nämlich heißt es, der Begriff der praktischen Freiheit „gründe“ sich auf die transzendentale Idee der Freiheit und würde „zugleich“ mit deren „Aufhebung“ „vertilg[t]“