Abstract
Drei Argumente scheinen insgesamt zur Bewältigung des akuten medizinethischen Problems der fremdnützigen Forschung an Nichteinwilligungsfähigen im Umlauf zu sein: Das Autonomieargument und das Innovationsforschungsfreiheitsargument , mit denen eine Berechtigung herbeizuführen versucht wird, als auch das Menschenwürdeargument , das dem Verbot dienen soll. AA hat nach wie vor den größten Einfluss in der Debatte um PfFN. Nach einer knappen Skizze des Ausmaßes von dem angemeldeten Bedarf an fremdnütziger Forschung mit Nichteinwilligungsfähigen, wird deswegen AA zunächst in verschiedenen Versionen diskutiert, um zu zeigen, dass es ebenso wenig überzeugen kann wie letztendlich MA und IF. Mit der Diskussion von MA zeigt sich jedoch, dass eine Limitierung der zur Disposition stehenden Forschungspraxis geboten scheint, nämlich die unhintergehbare Wahrung der Selbstzwecklichkeit der Person, die sich jenseits enthobener Spekulation im Rekurs auf den Art. 1 Abs. 1 GG konkret ausbuchstabieren lässt. Die Diskussion von IF indiziert dagegen eindringlich die unleugbare Berechtigung fremdnütziger Forschung an Nichteinwilligungsfähigen. Eine befriedigende medizinethische Lösung, so wird abschließend angezeigt, lässt sich in dem skizzierten Argumentationsrahmen wohl nur erreichen, wenn das Verhältnis von Gemeinwohl- und Individualwohl geklärt ist