Abstract
ZusammenfassungDie Diskussion um die steigende Rate an Kaiserschnittentbindungen in der Geburtshilfe erlebt einen neuen Höhepunkt durch das Problem der sog. „Wunschsectio”. Für den Geburtshelfer stellt sich unter Beachtung seiner Fürsorgepflichten die Frage nach der Verantwortbarkeit einer ärztlichen Handlung aufgrund persönlicher Wünsche der Schwangeren, ohne medizinische Indikation, aber mit einem nicht zu vernachlässigenden Risiko. Für die betroffenen Frauen verbindet sich mit der Möglichkeit, die Form der Geburt frei zu wählen, die Frage, ob die Wunschsektio ihre Forderung nach einer selbstbestimmten Geburt erfüllt. In einem „persönlichkeitsspezifischen” Geburtsereignis kann sich Selbstbestimmtheit verwirklichen und die normativ zugrunde liegende Autonomie der Frau gewahrt sein. Eine Wunschsektio kann dies im Einzelfall leisten. Eigene Initiative und Aktivität der Schwangeren dürften jedoch die Selbstbestimmtheit im Erleben der Geburt stärker fördern.