Abstract
Das Projekt des „okzidentalen Universalismus”, so die Bezeichnung von Edmund Husserl und Max Weber, ist in Verruf geraten. Heute spricht man lieber über Menschenrechte. Der Aufsatz will zeigen, dass sowohl bei der Begründung als auch bei der Bestimmung des Inhalts der Menschenrechte das Universalismusproblem wiederkehrt. Es wird ein diskurstheoretisches Modell der Begründung der Menschenrechte vorgeschlagen, welches den Arendtschen Begriff „das Recht, Rechte zu haben” mit dem Begriff der „kommunikativen Freiheit” verbindet